Corona Soforthilfen für Freiberufler im Kultur- und Musikbereich:

SOFORT-HILFE-PROGRAMM DES
LANDES NIEDERSACHSEN

 

Wie das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur in einer > Pressemitteilung informiert, basiert die Hilfe des Landes Niedersachsen für Künstler*innen auf zwei Säulen:

  • Die erste Säule ist das Programm > "Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen" und läuft über eine Richtlinie aus dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium. Diese richtet sich an gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe in Betrieben mit bis zu 49 Beschäftigten. Mit der Förderung soll Unternehmen, freiberuflich Tätigen, Solo-Selbständige (auch Künstler*innen und Kulturschaffende) geholfen werden, die sich aufgrund der Coronavirus-Krise in einer existentiellen Notlage befinden. Für dieses Programm sind vorläufig 100 Millionen Euro vorgesehen.Die Zuschüsse sind gestaffelt:
    • bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro
    • bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro
    • bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro
    • bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro.
  • Die zweite Säule richtet sich explizit an Kultureinrichtungen, die nach derzeitigem Stand von der Bundesförderung nicht umfasst sind. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur schreibt, dass sie damit "die kleinen Vereine und vergleichbare Einrichtungen im Blick [haben], die sonst durch das Raster fallen würden". Die zweite Säule soll schnellstmöglich an den Start gehen.

Zuschüsse können für das erste Programm sbei der niedersächsischen Förderbank > NBank beantragt werden. Erfahren Sie mehr in der > Produktinformation zur Niedersachsen-Soforthilfe Corona

Diese beiden Säulen ergänzen das von der > Bundesregierung beschlossene Hilfspaket zur Bewältigung der Corona-Pandemie. 

 

           nBank



Corona-Virus Grundsicherung durch die Arbeitsagentur
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Jobcenter Wolfenbüttel bietet erleichtertes Antragsverfahren

Der Gesetzgeber bietet für Neuanträge bei den Jobcentern vorübergehend einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung an.

  1. a. wurde die Vermögensanrechnung neu geregelt, Unterkunftskosten werden vorübergehend ( zunächst bis zum 30. Juni 2020 ) in tatsächlicher Höhe anerkannt.

Dadurch sollen vorwiegend in Not geratene Solo-Selbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer eine Soforthilfe für den eigenen Lebensunterhalt erhalten können.

Das Antragsverfahren wurde dafür verschlankt. Antragstellende werden schnell und unbürokratisch Hilfe erhalten.

Unter der Hotline: 05331 901 300 stehen Mitarbeiter  des Jobcenters Wolfenbüttel für Fragen zur Antragstellung bereit.

Jobcenter und Arbeitsagenturen arbeiten weiter - auch wenn die Türen geschlossen sind

Persönlicher Kontakt im Notfall möglich
Geldauszahlung ist sichergestellt

Die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen), Arbeitsagenturen und Familienkassen konzentrieren sich in der aktuellen Lage darauf, Geldleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, Kurzarbeitergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag sowie alle weiteren Leistungen auszuzahlen.

Um dies zu gewährleisten, um die Gesundheit aller zu schützen und um die Pandemie einzudämmen, gibt es seit dem (18.03.2020) keinen offenen Kundenzugang in die Gebäude mehr.

Für Notfälle wird vor Ort eine Kontaktmöglichkeit geschaffen. Die Arbeitsagentur informiert über die regionale Presse und durch Aushänge über diese Möglichkeiten.

           Arbeitsagentur